Allgemeine Geschäftsbedinungen 

der Hundeschule Sofawölfe Köllertal und St. Wendel

1. Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen dem Kunden und der Hundeschule ein Vertrag zustande.
Vertragspartner bei den „Sofawölfen Köllertal“ ist Sandra Rohe (Einzelunternehmen),
bei den „Sofawölfen St.Wendel“ Meike Schwarzweller (Einzelunternehmen).
Der Vertragspartner ist bei der jeweiligen Anmeldung ersichtlich und kann jederzeit vorab erfragt werden.
2. Vertragsdauer und Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Der Vertrag kommt durch Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung/Anmeldung auf dem Postweg, oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Anmeldung (spätestens zum Beginn der ersten Unterrichtseinheit) zustande. Eine genaue Beschreibung, Auflistung und Preise des Leistungsangebotes wird von den Sofawölfen Köllertal & St. Wendel in der Internetpräsenz und in sonstigen genutzten Medien bekannt gegeben.
3. Fälligkeit der Zahlungen
Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden bar, ohne Abzug im Voraus zu entrichten, spätestens zu Beginn der ersten Trainingseinheit.
4. Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer
Eine Absage des Einzeltrainings muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Ansonsten können 50 % der Gebühr in Rechnung gestellt werden. Eine Absage von festen Kursen ist bis 14 Tage vor Kursbeginn gebührenfrei möglich. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Gebühr in Höhe von 50 % in Rechnung gestellt, wenn kein Ersatzteilnehmer gefunden wird.
5. Absage durch die Sofawölfe Köllertal & St. Wendel
Die Trainer behalten sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen.
Das Zustandekommen von Gruppenstunden und Kursen ist vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Wird diese nicht erreicht, behalten sich die Sofawölfe Köllertal & St. Wendel vor, den Kurs/die Gruppenstunde bis 24 Stunden vor beginn abzusagen. Bei Kursen mit einer festgelegten Anzahl von Terminen wird selbstverständlich ein Ersatztermin gestellt.
6. Impfung / Krankheit / Läufigkeit
Grundsätzlich können an den Trainingseinheiten der Sofawölfe Köllertal & St. Wendel nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen altersgemäßen) Impfschutz verfügen.
Der Trainer ist berechtigt, nicht verpflichtet, sich einen Impfausweis vorlegen zu lassen.
Kranke Hunde können nicht am Training teilnehmen. Der Teilnehmer versichert mit Anmeldung, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von ansteckenden Parasiten ist und den Anforderungen des Trainings körperlich gewachsen ist.
Läufige Hündinnen können nicht am Gruppentraining teilnehmen.
7. Haftung
Grundsätzlich muss für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. Führer eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorliegen. Die Hundeschule ist berechtigt, nicht verpflichtet, sich eine Versicherungsbescheinigung vorlegen zu lassen.
Liegt keine Versicherung vor, so ist der Besitzer verpflichtet für Schäden
- ob Personenschäden, Vermögensschäden oder Sachschäden, die von ihm oder seinem Hund verursacht wurden, zu haften. Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzten.
Das Betreten des Übungsgelände, sowie das Training auf öffentlichen Flächen oder beim Hundehalter erfolgt auf eigenes Risiko. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Training teilnehmen.
Vor der Teilnahme an unseren Fitnessübungen für Mensch und Hund sollte der Rat eines Arztes sowie bei gesundheitlichen Problemen des Hundes, eines Tierarztes eingeholt werden, um sich zu vergewissern, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Eine Überbeanspruchung sowie ruckartige Bewegungen sollten in jedem Fall bei Mensch und Hund vermieden werden. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden, die auf eine unsachgemäße Ausführung des Trainings zurückzuführen sind.
8. Gelände
Das Trainingsgelände ist in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.
Hundekot und jeglicher eigener Müll ist unaufgefordert vom Verursacher ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. mitzunehmen.
Die Kotaufnahmepflicht der einzelnen Gemeinden und Städte ist zu beachten.
Alle auf dem Trainingsgelände befindlichen Trainings- und Übungsgeräte sind ausschließlich für Hunde zugelassen. Das Betreten dieser ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.
Beschädigt oder zerstört ein Hund Gerätschaften oder Teile des Übungsgeländes wie Zaun, Tor, Übungsmaterial etc., so ist der Halter für die Begleichung des Schadens anhand seiner Haftpflichtversicherung verantwortlich.
9. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Sofawölfe Köllertal & St. Wendel stehen für eine optimale und individuelle Betreuung der Mensch-Hund Teams. Wir stehen euch während der Trainingseinheiten und darüber hinaus gerne für Fragen den Vierbeiner betreffend zur Verfügung.
Der Trainingserfolg ist wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer abhängig.
Während des Trainings gilt Leinenpflicht. Leinen dürfen nur nach Aufforderung abgemacht werden. Darüber hinaus achtet jeder Teilnehmer darauf, dass die Individualdistanz des eigenen Hundes, als auch die der anderen Hunde gewährleistet wird.
Freilauf ist nur bei sozial verträglichen Hunden möglich. Der Trainer kann bei Bedarf die Sicherung durch einen Maulkorb verlangen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen.
Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Trainer vor Trainingsbeginn unaufgefordert hinzuweisen.
Der Trainer ist berechtigt, den Teilnehmer aus dem Training auszuschließen, wenn ein reibungsloser und sicherer Ablauf der Trainingseinheit nicht mehr gewährleistet werden kann.
10. Foto- und Filmaufnahmen
Während des Trainings werden ab und an Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Diese unterliegen dem Copyright und Eigentum der Sofawölfe Köllertal & St. Wendel. Die Foto- und Filmaufnahmen können zu Werbe- und Medienzwecken eingesetzt werden.
Sollte ein Teilnehmer dies NICHT wünschen, so muss gesondert beim Trainer darauf hingewiesen werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen, so bleibe die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder im Widerspruch stehende Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.